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Kategorie: Gruppen

Gegründet am 28.10.2010 im ehemaligen CAFE MAX in Körle

Wir, das Stadtsoldatencorps des CCE Empfershausen 1960 e.V. möchten das Brauchtum Karneval durch den Einsatz von guter Laune und Frohsinn in besonderem Maße fördern und unterstützen.

Wir kämpfen gegen Grieskram und schlechte Laune, setzen dabei auf Fröhlichkeit in Form von Musik, Tanz und Gesang. Unsere Gewehre sind nicht mit Pulver und Blei bestückt, nein im Gegenteil, sie sind geschmückt mit bunten Blumen - wir kämpfen den friedlichen Kampf. Unser Tänzchen ist als muntere Satire auf die Waffenparade früherer Jahrhunderte gedacht. Wir möchten den Karneval verschönern, die Geselligkeit untereinander pflegen und alljährlich – wenn ein Anlass dazu besteht – den CCE-Narrenspiegel an Personen, Institutionen oder andere juristische Personen, die in besonderer Weise die Pflege des Brauchtums Karnevals behindern oder stören, verleihen.

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Karnevalistischer Eid der Stadtsoldaten

ARTIKEL 1

Das Stadtsoldatencorps im CCE Empfershausen 1960 e.V. fördert und unterstützt das Brauchtum Karneval durch den Einsatz von Frohsinn und guter Laune, insbesondere setzen wir dabei auf den Einsatz von Musik, Tanz, Gesang und Humor in jedweder Form.

ARTIKEL 2

Das Stadtsoldatencorps verleiht – nach Möglichkeit alljährlich – den Narrenspiegel des CCE. Personen, Vereinigungen, Institutionen oder sonstigen juristische Personen, die in besonderer Weise die Pflege des Brauchtums Karnevals oder ein Ehrenamt behindern oder stören, wird von uns der Narrenspiegel vorgehalten. Dieser ist in öffentlicher Form – nach Möglichkeit im Rahmen einer Veranstaltung des CCE – zu verleihen.

ARTIKEL 3

Mitglied im Stadtsoldatencorps kann jedes Vereinsmitglied des CCE werden, das sich unsere Gesinnung zu eigen macht und aktiv unsere Ziele unterstützt. Das Tragen der Uniform ist verpflichtend; der Teilnahme an auswärtigen Veranstaltungen, insbesondere Festumzügen und Fremdauftritten, kommt eine besondere Bedeutung zu.

ARTIKEL 4

Die Pflege der Geselligkeit untereinander wird durch Treffen oder sonstige Veranstaltungen – auch außerhalb der 5. Jahreszeit – gefördert.

ARTIKEL 5

Übermäßiger Alkoholgenuss in Uniform wird durch disziplinarische Konsequenzen geahndet.

ARTIKEL 6

Mädchen oder Frauen dürfen nur mit vorherigem Einverständnis „jebützt“ (geküsst) werden.

 

Die Geschichte der Stadtsoldaten im Video